Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbereich Dekobau
A. Allgemeines
Die Firma Roland Rechinger GmbH produziert und verkauft ausschließlich
unter nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie
sind Bestandteil eines jeden Vertrages mit Roland Rechinger GmbH.
Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann
wirksam, wenn sie Roland Rechinger GmbH für den jeweiligen Vertrag
ausdrücklich und schriftlich anerkennt.
B. Verkaufsbedingungen
Vertreter:
1. Die für die Roland Rechinger GmbH tätigen Vertreter (selbstständige
Handelsvertreter und angestellte Vertreter) sind nur zur
Geschäftsvermittlung an Roland Rechinger GmbH und nicht zum
Geschäftsabschluss befugt.
2. Sie sind nicht zum Inkasso ermächtigt.
3. Reklamationen, Mängelrügen, Nachfristsetzungen oder sonstige
Erklärungen haben
ausschließlich an Roland Rechinger GmbH direkt und nicht an seine
Vertreter zu erfolgen.
Bestellung, Vertrag:
1. Angebote (Vertreter, gelegte Angebote) von Roland Rechinger GmbH sind
unverbindlich.
2. Der Besteller ist für 30 Tage an seine Bestellungserklärung gebunden.
3. Ein verbindliches Verkaufsgeschäft kommt erst zustande, wenn Roland
Rechinger GmbH die Annahme einer Bestellung erklärt oder die Bestellung
tatsächlich ausführt.
4. Umfang und Inhalt des Geschäftes werden durch die Annahmebestätigung
oder die tatsächliche Ausführung von Roland Rechinger GmbH bestimmt.
Roland Rechinger GmbH ist berechtigt, die Bestellung nur teilweise
anzunehmen bzw. auszuführen.
5. Der Besteller genehmigt geringfügige, den Anwendungs-Zweck nicht
beeinträchtigende, Produktänderungen. Geringfügige technische
Abweichungen gegenüber Originalvorlagen, Abbildungen, Mustern,
Abmessungen, Farbton etc. und Unregelmäßigkeiten der Materialien
(Größe, Farbton, Oberfläche, etc.) sind erlaubt und können nicht
beanstandet werden. Änderungen in der Produktionsausführung durch
Roland Rechinger GmbH im Vergleich zu früheren Geschäften sind
jederzeit möglich und werden vom Besteller genehmigt.
6. Wenn die Roland Rechinger GmbH nicht ausdrücklich und schriftlich die
Verbindlichkeit von Fristen und Terminen zusagt, sind genannte Fristen und
Termine für Roland Rechinger GmbH lediglich unverbindliche
Richtangaben.
7. Roland Rechinger GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit
beigestellter Daten des Bestellers.
Zahlungsbedingungen:
1. Preisangaben enthalten, wenn nicht anders angegeben, keine
Umsatzsteuer.
2. Ist die Ausführung der Bestellung für einen späteren Zeitpunkt als 6 Monate
ab Vertragsabschluss vorgesehen, so ist Roland Rechinger GmbH
berechtigt, den Preis an die Veränderung der Materialpreise, Löhne,
Frachten und sonstiger Kostenfaktoren anzupassen.
3. Preise sind ab Werk und exklusive Verpackung vereinbart.
Entsorgungsbeiträge sind im Preis niemals enthalten, sondern werden ggf.
von Roland Rechinger GmbH zuzüglich zum Preis in Rechnung gestellt.
Transport- und Versandkosten ab Werk sind vom Besteller zu tragen.
Von Roland Rechinger GmbH vorläufig bezahlte Transport- und
Versandkosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt, der sie Roland
Rechinger GmbH in vollem Umfang zu ersetzen hat. Eine
Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Weisung des Bestellers
abgeschlossen.
4. Zahlungen sind per Vorauskasse zu leisten (Sonderanfertigungen).
Die von Roland Rechinger GmbH bekanntgegebene Produktionszeit beginnt
mit Eingang der geforderten Zahlung.
5. Bei Ratenzahlungsvereinbarungen führt Verzug mit einer Rate zu
Terminverlust.
Bei Zahlungsverzug werden 12% p.a. Verzugszinsen vereinbart.
Der mit Zahlungen säumige Besteller hat Roland Rechinger GmbH
Mahnkosten in vollem Umfang zu ersetzen.
6. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungsrechte des Bestellers gegenüber
Roland Rechinger GmbH sind ausgeschlossen. Eine Aufrechnung
gegenüber Forderungen an Roland Rechinger GmbH ist nur dann zulässig,
wenn Roland Rechinger GmbH die Gegenforderung des Bestellers
anerkannte bzw. diese gerichtlich festgestellt ist.
Eigentumsvorbehalt:
1. Sämtliche Waren und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Besteller
und Roland Rechinger GmbH im Eigentum von Roland Rechinger GmbH.
2. Der Besteller verpflichtet sich, das Eigentum von Roland Rechinger GmbH
in vollem Umfang zu wahren und jeden Standortwechsel oder Eingriffe
eines Dritten unverzüglich Roland Rechinger GmbH schriftlich mitzuteilen
(bei gerichtlichen Pfändungen einschließlich des gerichtlichen
Aktenzeichens).
3. Der Besteller verpflichtet sich, den Eigentumsvorbehalt durch
entsprechende Kennzeichnung ersichtlich zu machen.
Erfüllungsort, Transport, Gefahrtragung:
1. Erfüllungsort ist der Sitz von Roland Rechinger GmbH.
2. Erfolgt keine unverzügliche Abholung durch den Besteller, ist Roland
Rechinger GmbH berechtigt, die Ware an den Besteller auf dessen Kosten
und Gefahr zu übersenden, wobei Roland Rechinger GmbH die Wahl des
Transportweges und der Transportart zusteht.
Untersuchungspflicht, Mängel,Gewährleistung:
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt, wenn nicht anders vereinbart 1 Jahr.
2. Lieferungen sind bei Ablieferung unverzüglich zu prüfen. Die
Geltendmachung von Gewährleistungen- und/oder Schadenersatzansprüchen setzt eine unverzügliche und schriftliche Mängelrüge voraus.
3. Sind Waren mangelhaft, so hat Roland Rechinger GmbH das Recht auf
Nacherfüllung.
4. Nur wenn Roland Rechinger GmbH innerhalb angemessener Frist keine
Nacherfüllung leistet, kann Preisminderung begehrt werden. Wandlung ist
nur bei wesentlichen und unbehebbaren Mängeln möglich.
5. Die Abnahme von Ware kann vom Besteller nur verweigert werden, wenn
die Ware wesentliche Mängel aufweist. Diese Mängel müssen unverzüglich
schriftlich dokumentiert und an Roland Rechinger GmbH umgehend
übermittelt werden.
6. Rücksendungen bestellter Waren werden ohne berechtigter, schriftlicher
Mängelrüge von Roland Rechinger GmbH nicht angenommen.
7. Roland Rechinger GmbH übernimmt keine Haftung für Rücksendungen
jeglicher Art.
Schadenersatz:
1. Roland Rechinger GmbH leistet keinen Schadenersatz, es sei denn, Roland
Rechinger GmbH oder dessen Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last.
2. Die Beweislast für ein (qualifiziertes) Verschulden von Roland Rechinger
GmbH bzw. dessen Erfüllungsgehilfen an mangelhaften Waren bzw.
mangelhafter Leistung obliegt dem Besteller.
Rücktritt vom Vertrag:
1. Roland Rechinger GmbH hat das Recht vom Vertrag jederzeit
zurückzutreten, wenn
– der Besteller in Annahmeverzug gerät,
– der Besteller in Verzug mit in Rechnung gestellten Zahlungen ist,
– über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
2. Der Besteller hat Roland Rechinger GmbH im Fall deren Vertragsrücktrittes
Schadenersatz zu leisten, es sei denn, der Besteller weist nach, dass ihm an den
Umständen, die zum Vertragsrücktritt führten, kein Verschulden trifft.
Rechtswahl:
1. Es wird vereinbart, dass auf das Vertragsverhältnis ausschließlich
deutsches Recht zur Anwendung kommt. Ausländisches Recht ist
ausgeschlossen.
Gerichtsstand:
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche und zukünftige Ansprüche aus
der Geschäftsverbindung, einschließlich Scheckforderungen, ist der
Geschäftssitz des Verkäufers